29 S 285/10•Landgericht Köln, 2011-08-11, 29 S 285/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 285/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-11
Aktenzeichen: 29 S 285/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0811.29S285.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 12.11.2010, Az. 204 C 74/10, werden die Beklagten verurteilt, den unzulässigen Gebrauch ihrer Eigentumswohnung Nr. 7, Haus 402, 1. OG rechts in der Wohnanlage A-Straße, #### Köln als ganztätige Tagespflegestelle für bis zu 5 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zu unterlassen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000 € vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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