26 O 398/09•Landgericht Köln, 2011-07-29, 26 O 398/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 O 398/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-29
Aktenzeichen: 26 O 398/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0729.26O398.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs des Amtsgerichts Köln von M Blatt #####, lfd. Nr. 1: Flur ##, Flurstück #### Gebäude- und Freifläche T-Straße 133 dahingehend zuzustimmen, dass Frau X, A-Straße 36 a, C als Eigentümerin eingetragen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Grundbuchberichtigung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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