81 O 45/11•Landgericht Köln, 2011-07-21, 81 O 45/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 45/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: 81 O 45/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0721.81O45.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Antragsgegner haben es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für die Dienstleistungen für Vermittlungsleistungen für Hotelzimmer und/oder Reiseleistungen
bei der Suchmaschine von Google, auf europäischen und internationalen Google-Seiten, Werbeanzeigen zu schalten, die nach Eingabe der Suchbegriffe „X“ und/oder „X.de“ erscheinen, wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben:
(Es folgt eine mehrseitige Darstellung)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.