29 S 11/11•Landgericht Köln, 2011-07-21, 29 S 11/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 11/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: 29 S 11/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0721.29S11.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 17.12.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.12.2010, 204 C 24 / 10, wie folgt abgeändert:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 01.10.2009 zu TOP 2 ( Nutzungs- und Gebrauchsregelung des ehemaligen Garagenraumes ) wird für ungültig erklärt.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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