Landgericht Köln, 2011-07-13, 25 S 6/11

25 S 6/11Kantonsgericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 S 6/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 25 S 6/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0713.25S6.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln - AZ: 142 C 500/09 – vom 17.1.2011 der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1309,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.7.2009 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 186,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.9.2009 zu zahlen.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits. Die Kosten der Streithilfe trägt der Streithelfer.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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