23 O 295/10•Landgericht Köln, 2011-07-06, 23 O 295/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 295/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: 23 O 295/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0706.23O295.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum ab 01.09.2010 für die Dauer des Bestehens des Versicherungsverhältnisses, gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Kosten der Versorgung mit häuslicher Intensivkrankenpflege im Umfang von 24 Stunden täglich unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von 38,00 € zu erstatten.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.617,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 12.11.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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