6 S 252/10•Landgericht Köln, 2011-06-30, 6 S 252/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 S 252/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: 6 S 252/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0630.6S252.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.11.2010 - 128 C 145/10 - wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine vollständige Mitgliederliste bezüglich aller Mitglieder des Beklagten (Namen und Anschriften) zum Stichtag Rechtskraft des Urteils der Kammer an die Klägerin auszuhändigen.
Die Kosten Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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