Landgericht Köln, 2011-06-30, 29 S 235/10

29 S 235/10Kantonsgericht30.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 235/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 29 S 235/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0630.29S235.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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