111 Ks 28/10•Landgericht Köln, 2011-06-29, 111 Ks 28/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111 Ks 28/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-29
Aktenzeichen: 111 Ks 28/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0629.111KS28.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten werden
freigesprochen .
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
Die Staatskasse ist verpflichtet, die Angeklagten für die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen.
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