Landgericht Köln, 2011-06-29, 111 Ks 28/10

111 Ks 28/10Kantonsgericht29.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Ks 28/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-29

Aktenzeichen: 111 Ks 28/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0629.111KS28.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten werden

freigesprochen .

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Die Staatskasse ist verpflichtet, die Angeklagten für die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen.

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