Landgericht Köln, 2011-06-22, 28 O 819/10

28 O 819/10Kantonsgericht22.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 819/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-22

Aktenzeichen: 28 O 819/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0622.28O819.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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