28 O 819/10•Landgericht Köln, 2011-06-22, 28 O 819/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 819/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-22
Aktenzeichen: 28 O 819/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0622.28O819.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.