81 O 38/11•Landgericht Köln, 2011-06-21, 81 O 38/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 38/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-21
Aktenzeichen: 81 O 38/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0621.81O38.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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