Landgericht Köln, 2011-06-21, 3 O 370/09

3 O 370/09Kantonsgericht21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 370/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: 3 O 370/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0621.3O370.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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