Landgericht Köln, 2011-06-03, 30 O 242/10

30 O 242/10Kantonsgericht03.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 242/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-03

Aktenzeichen: 30 O 242/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0603.30O242.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 573,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2010 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Bekalgten allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden BEtrages. Der Beklagte kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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