Landgericht Köln, 2011-05-25, 20 O 459/10

20 O 459/10Kantonsgericht25.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 459/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-25

Aktenzeichen: 20 O 459/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0525.20O459.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln, Az. 16 Wx 71/10, aus Anlass des Sturzes des Klägers im Duschbereich des Hauses P-Straße, ##### Köln, am 11.06.2003, Rechtsschutzdeckung zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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