Landgericht Köln, 2011-05-19, 8 O 257/10

8 O 257/10Kantonsgericht19.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 257/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-19

Aktenzeichen: 8 O 257/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0519.8O257.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des von der Beklagten zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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