31 O 730/09•Landgericht Köln, 2011-05-12, 31 O 730/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 730/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 31 O 730/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0512.31O730.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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