Landgericht Köln, 2011-05-12, 31 O 730/09

31 O 730/09Kantonsgericht12.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 730/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-12

Aktenzeichen: 31 O 730/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0512.31O730.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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