Landgericht Köln, 2011-04-28, 2 O 312/10

2 O 312/10Kantonsgericht28.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 312/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-28

Aktenzeichen: 2 O 312/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0428.2O312.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.689,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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