6 S 300/10•Landgericht Köln, 2011-04-15, 6 S 300/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 S 300/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-15
Aktenzeichen: 6 S 300/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0415.6S300.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6.Zivilkammer
Tenor
Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.11.2010 (Az:127 C 607/08) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 04.11.2010 (Az:127 C 607/08) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
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