1 S 158/10•Landgericht Köln, 2011-04-14, 1 S 158/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 158/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: 1 S 158/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0414.1S158.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2010 – 214 C 489/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.800,- € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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