Landgericht Köln, 2011-04-14, 1 S 158/10

1 S 158/10Kantonsgericht14.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 S 158/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-14

Aktenzeichen: 1 S 158/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0414.1S158.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2010 – 214 C 489/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.800,- € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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