29 S 24/11•Landgericht Köln, 2011-03-23, 29 S 24/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 24/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-23
Aktenzeichen: 29 S 24/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0323.29S24.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Verfügungskläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.12.2010 - 27 C 191/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 14.02.2011 - 29 S 24/11 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Verfügungskläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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