Landgericht Köln, 2011-03-11, 28 O 151/11

28 O 151/11Kantonsgericht11.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 151/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-11

Aktenzeichen: 28 O 151/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0311.28O151.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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