29 S 187/10•Landgericht Köln, 2011-03-10, 29 S 187/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 187/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 29 S 187/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0310.29S187.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 26.07.2010 – Az: 23 C 650/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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