29 O 169/06•Landgericht Köln, 2011-03-03, 29 O 169/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 169/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-03
Aktenzeichen: 29 O 169/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0303.29O169.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vom 22.02.2007 wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 103.153,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens unter Einschluss der Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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