22 O 179/09•Landgericht Köln, 2010-05-20, 22 O 179/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 179/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: 22 O 179/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0520.22O179.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 8.531,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über Basiszins seit dem 08.01.2009 an die Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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