Landgericht Köln, 2009-11-25, 84 O 133/09

84 O 133/09Kantonsgericht25.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 133/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-25

Aktenzeichen: 84 O 133/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1125.84O133.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Honoraransprüchen der A Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Höhe von 1.780,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.08.2008 durch Zahlung an die A Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freizustellen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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