84 O 133/09•Landgericht Köln, 2009-11-25, 84 O 133/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 133/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 84 O 133/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1125.84O133.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Honoraransprüchen der A Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Höhe von 1.780,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.08.2008 durch Zahlung an die A Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freizustellen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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