Landgericht Köln, 2009-11-04, 23 O 236/06

23 O 236/06Kantonsgericht04.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 236/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-04

Aktenzeichen: 23 O 236/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1104.23O236.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 33.273,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.639,82 Euro seit dem 29.07.2004 und aus weiteren 17.633,25 Euro seit dem 10.02.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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