8 O 141/09•Landgericht Köln, 2009-10-29, 8 O 141/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 141/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 8 O 141/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1029.8O141.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebeninterventionen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Nebenintervenienten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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