Landgericht Köln, 2009-10-22, 103 Qs 86/09

103 Qs 86/09Kantonsgericht22.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 103 Qs 86/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-22

Aktenzeichen: 103 Qs 86/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1022.103QS86.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.09.09 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.09.2009 (Az.: 709 Gs 180/09) aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Beschul-digten hierdurch entstandenen Kosten hat die Staatskasse zu tragen.

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