29 S 102/09•Landgericht Köln, 2009-10-15, 29 S 102/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 102/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-15
Aktenzeichen: 29 S 102/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1015.29S102.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.5.2008 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 15.5.2008 zu TOP 9 wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen werden die Klage und die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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