Landgericht Köln, 2009-10-15, 29 S 102/09

29 S 102/09Kantonsgericht15.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 102/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-15

Aktenzeichen: 29 S 102/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1015.29S102.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.5.2008 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 15.5.2008 zu TOP 9 wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen werden die Klage und die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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