84 O 169/09•Landgericht Köln, 2009-10-09, 84 O 169/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 169/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-09
Aktenzeichen: 84 O 169/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1009.84O169.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 3, 4, 5, 8, 12, 14, 17 UWG sowie §§ 91, 890, 936 ff., 944 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts Folgendes angeordnet:
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