20 O 228/09•Landgericht Köln, 2009-10-07, 20 O 228/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 228/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-07
Aktenzeichen: 20 O 228/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1007.20O228.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen des von seinem Sohn N verursachten Schadensereignisses vom 12.08.2008 Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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