Landgericht Köln, 2009-10-07, 20 O 228/09

20 O 228/09Kantonsgericht07.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 228/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 20 O 228/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1007.20O228.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen des von seinem Sohn N verursachten Schadensereignisses vom 12.08.2008 Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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