Landgericht Köln, 2009-09-03, 81 O 128/09

81 O 128/09Kantonsgericht03.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 128/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-03

Aktenzeichen: 81 O 128/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0903.81O128.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 16.Juli 2009 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Vollstreckung abwenden, wenn er Sicherheit leistet in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird es sei denn, die Antragsgegnerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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