28 O 478/08•Landgericht Köln, 2009-08-26, 28 O 478/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 478/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: 28 O 478/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0826.28O478.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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