Landgericht Köln, 2009-08-26, 28 O 478/08

28 O 478/08Kantonsgericht26.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 478/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-26

Aktenzeichen: 28 O 478/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0826.28O478.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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