Landgericht Köln, 2009-08-19, 13 S 39/09

13 S 39/09Kantonsgericht19.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 39/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 13 S 39/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0819.13S39.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 09.01.2009 – 22 C 435/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klge abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 sowie die Beklagte zu 4/5.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstrecbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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