7 O 136/07•Landgericht Köln, 2009-08-15, 7 O 136/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 136/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-15
Aktenzeichen: 7 O 136/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0815.7O136.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten aus dem Beschluss des Kammergerichts Berlin, 28 Sch 23/99, vom 16.02.2001 in Verbindung mit dem Schiedsspruch des Schiedsgerichts Stockholm vom 07.07.1998 in die Mietzinsansprüche der Klägerin gegen die Firma J AG, K-Allee 20-22, 50933 Köln, wegen des Objektes D-Str., 50931 Köln wird für unzulässig erklärt.
Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe der beim AG Köln, Az. 81 HL 143/07, von J AG, K-Allee 20-22, 50933 Köln, seit April 2007 für das Objekt D-Str., 50931 Köln hinterlegten Mietbeträge i.H.v. 4.073,50 € je Monat nebst jeweils 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.073,50 € beginnend jeweils am dritten Werktag der Monate April 2007 bis August 2008 an die Klägerin zu bewilligen.
Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des Zinsanspruches abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,- € vorläufig vollstreckbar.
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