Landgericht Köln, 2009-08-14, 90 O 50/07

90 O 50/07Kantonsgericht14.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 50/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-14

Aktenzeichen: 90 O 50/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0814.90O50.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufgelegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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