37 O 143/09•Landgericht Köln, 2009-08-13, 37 O 143/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 37 O 143/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-13
Aktenzeichen: 37 O 143/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0813.37O143.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.533,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2008 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 807,80 € netto freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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