6 T 236/09•Landgericht Köln, 2009-07-29, 6 T 236/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 T 236/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-29
Aktenzeichen: 6 T 236/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0729.6T236.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 27.05.2009 – Az: 031 K 190/07-
wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 4.200 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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