Landgericht Köln, 2009-07-29, 2a O 75/05

2a O 75/05Kantonsgericht29.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2a O 75/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-29

Aktenzeichen: 2a O 75/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0729.2A.O75.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird, soweit sie nicht gegen die Beklagten zu 1), 3) – 8) zurückgenommen worden ist, abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, soweit über sie nicht durch die Beschlüsse vom 23.08.2006 und 17.01.2007 entschieden worden ist, trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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