Landgericht Köln, 2009-07-29, 28 O 180/08

28 O 180/08Kantonsgericht29.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 180/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-29

Aktenzeichen: 28 O 180/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0729.28O180.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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