28 O 180/08•Landgericht Köln, 2009-07-29, 28 O 180/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 180/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-29
Aktenzeichen: 28 O 180/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0729.28O180.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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