Landgericht Köln, 2009-07-23, 23 S 73/08

23 S 73/08Kantonsgericht23.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 73/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-23

Aktenzeichen: 23 S 73/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0723.23S73.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Beklagte.

Der Streitwert für die Berufung wird wie folgt festgesetzt:

Bis zum 18.07.2009 704 €

Seither Kosten des Rechtsstreits

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