23 S 73/08•Landgericht Köln, 2009-07-23, 23 S 73/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 S 73/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-23
Aktenzeichen: 23 S 73/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0723.23S73.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Beklagte.
Der Streitwert für die Berufung wird wie folgt festgesetzt:
Bis zum 18.07.2009 704 €
Seither Kosten des Rechtsstreits
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