Landgericht Köln, 2009-07-13, 10 T 101/09

10 T 101/09Kantonsgericht13.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 T 101/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-13

Aktenzeichen: 10 T 101/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0713.10T101.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die - sinngemäß eingelegte - sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln - 217 C 286/08 - vom 11.03.2009 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Antrag der Antragstellerin gemäß deren Schriftsatz vom 23.01.2009 erneut, unter Beachtung der Gründe dieses Beschlusses, zu entscheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

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