1 T 133/09•Landgericht Köln, 2009-07-10, 1 T 133/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 133/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-10
Aktenzeichen: 1 T 133/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0710.1T133.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
-
- Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17.02.2009 – 55 XVII H 332/02 – wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
-
- Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
-
- Dem Betroffenen wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus Köln bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.