Landgericht Köln, 2009-06-26, 90 O 19/09

90 O 19/09Kantonsgericht26.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 19/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-26

Aktenzeichen: 90 O 19/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0626.90O19.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammert für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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