1 T 30/09•Landgericht Köln, 2009-06-23, 1 T 30/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 30/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-23
Aktenzeichen: 1 T 30/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0623.1T30.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts
Köln vom 20.3.2008 – 72 IN 102/07 – wird auf Kosten des Schuldners
zurückgewiesen.
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