Landgericht Köln, 2009-06-16, 33 O 45/08

33 O 45/08Kantonsgericht16.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 45/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-16

Aktenzeichen: 33 O 45/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0616.33O45.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivlkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Übertragung der Domain „xm.com“ gegen den Kläger hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Nürnberg-Fürth entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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