33 O 45/08•Landgericht Köln, 2009-06-16, 33 O 45/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 45/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-16
Aktenzeichen: 33 O 45/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0616.33O45.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivlkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Übertragung der Domain „xm.com“ gegen den Kläger hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Nürnberg-Fürth entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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