Landgericht Köln, 2009-06-10, 90 O 71/08

90 O 71/08Kantonsgericht10.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 71/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-10

Aktenzeichen: 90 O 71/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0610.90O71.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Tatbestand des Urteils der Kammer vom 27.03.2009 wird auf Antrag der Klägerin wie folgt berichtigt:

  1. Auf S. 3 des Originals wird im letzten Absatz der Textteil „50.933,70 €“ durch „50.993,70 €“ ersetzt.

  2. Auf S. 4 des Originals wird im dritten Absatz hinter dem Textteil „19.893,-- €“ das Wort „brutto“ eingefügt.

  3. Auf S. 5 des Originals wird im letzten Absatz der Textteil „verjährt, hilfsweise greife Verwirkung“ gestrichen und durch das Wort „verwirkt“ ersetzt.

Im Übrigen werden die Tatbestandsberichtigungsanträge der Klägerin zurückgewiesen.

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