3 OH 13/08•Landgericht Köln, 2009-05-19, 3 OH 13/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 OH 13/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-19
Aktenzeichen: 3 OH 13/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0519.3OH13.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag des Antragsgegners auf Einholung eines weiteren Gutachtens wird zurückgewiesen.
Der Sachverständige soll sein Gutachten im Hinblick auf die Einwendung des Antragsgegners ergänzen, die Antragstellerin sei mit handgeschichteten Inlays versorgt, während sich die Ausführungen des Sachverständigen auf maschinell gefertigte Inlays beziehen würden.
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