Landgericht Köln, 2009-05-15, 28 O 307/09

28 O 307/09Kantonsgericht15.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 307/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-15

Aktenzeichen: 28 O 307/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0515.28O307.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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