28 O 307/09•Landgericht Köln, 2009-05-15, 28 O 307/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 307/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-15
Aktenzeichen: 28 O 307/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0515.28O307.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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