Landgericht Köln, 2009-05-13, 23 O 441/06

23 O 441/06Kantonsgericht13.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 441/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-13

Aktenzeichen: 23 O 441/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0513.23O441.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.604.- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.4.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.